vorzeitiger Mutterschutz

in manchen Situationen kann eine unvorhergesehene Komplikation in der Schwangerschaft eine frühzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses (vorzeitiger Mutterschutz) notwendig machen.

Wir dürfen Ihnen eine Information des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Freistellungen zur Kenntnis bringen:

Es gibt einen neuen Erlass bezüglich der Freistellungsgründe, welche in Zusammenarbeit mit VertreterInnen der ÖÄK und den ArbeitsinspektionsärztInnen überarbeitet wurden. Eine Freistellung gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz vom 17.12.2010 liegt dann vor, wenn eine Weiterbeschäftigung das Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährden würde.

Gefahren für die Sicherheit (zB Infektionserkrankungen) oder Gesundheit am Arbeitsplatz können keine Freistellung bewirken, sondern müssen zur Änderung der Arbeitsbedingungen führen. Kontakt Arbeitsinspektorat: Auerspergstraße 69, 5027 Salzburg
Telefon: 0662 886 686 0, Fax 0662 886 686 428
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
zuständig für das Land Salzburg

Näheres dazu:

die neue Indikationenliste für solche Freistellungen

der Erlass des Ministeriums

 

Pflegefreistellung