vorzeitiger Mutterschutz
in manchen Situationen kann eine unvorhergesehene Komplikation in der Schwangerschaft eine frühzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses (vorzeitiger Mutterschutz) notwendig machen.
Wir dürfen Ihnen eine Information des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Freistellungen zur Kenntnis bringen:
Es gibt einen neuen Erlass bezüglich der Freistellungsgründe, welche in Zusammenarbeit mit VertreterInnen der ÖÄK und den ArbeitsinspektionsärztInnen überarbeitet wurden. Eine Freistellung gemäß § 3 Abs. 3 Mutterschutzgesetz vom
Gefahren für die Sicherheit (zB Infektionserkrankungen) oder Gesundheit am Arbeitsplatz können keine Freistellung bewirken, sondern müssen zur Änderung der Arbeitsbedingungen führen. Kontakt Arbeitsinspektorat: Auerspergstraße 69, 5027 Salzburg
Telefon: 0662 886 686 0, Fax 0662 886 686 428
E-Mail:
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zuständig für das Land Salzburg
Näheres dazu:
die neue Indikationenliste für solche Freistellungen